Häufige Fragen
Verschicken Sie Angebote auch per e-Mail?
Nein. Als Online-Reisevermittler setzen wir ausschliesslich
auf eine schnelle und einfache Suche auf unserer Internetseite. Da
der Reise-Markt sehr dynamisch ist und Angebote innerhalb weniger
Sekunden ausgebucht sein können, verschicken wir keine Angebote
per e-Mail. Bitte sehen Sie deshalb von Reiseanfragen per e-Mail
ab. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter unter Tel.:
0991-37 41 19-9283. Sie
erhalten dann telefonisch alle notwendigen Auskünfte.
Wie kann ich eine Reise buchen?
Sobald Sie ein passendes Angebot gefunden haben, klicken Sie
darauf, um die Details und ggf. Hotelfotos anzusehen. Dann folgen
Sie einfach den Angaben. Achten Sie bitte auf die richtige
Schreibweise, da diese Angaben in die Tickets übernommen werden.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Nach Ihrer verbindlichen Buchung ruft unser
Call Center während der Geschäftszeiten zurück, um die Buchung zu
bestätigen.
Wann kann ich sicher sein, dass die Buchung funktioniert
hat?
Unser Call Center ruft Sie nach Ihrer Buchung (innerhalb der
Geschäftszeiten) zurück und bestätigt Ihnen Ihre Buchung.
Kann ich eine Reiserücktrittskosten-Versicherung
abschließen?
Sie können eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen
für den Fall, dass sie unverschuldet eine Reise nicht antreten
können. Melden Sie dies bitte bei Ihrer telefonischen Bestätigung
beim Call Center an, oder soweit möglich wählen Sie dies bei Ihrer
Online-Buchung.
Gibt es Rail&Fly (kostenlose Bahnfahrt zum Abflughafen)?
Einige Reiseveranstalter bieten ein deutschlandweites
Bahnticket zum Abflughafen an. Wenn Ihre Reise ein solches "Rail&Fly"-Angebot
enthält, erhalten Sie dieses natürlich auch bei uns. Fragen Sie
nach "Rail&Fly"-Angeboten, wenn das Call Center Ihre Reisebuchung
telefonisch rückbestätigt.
Wieviel Gepäck darf ich mitnehmen?
Die Fluggesellschaften haben unterschiedliche Bestimmungen für
den Transport von Gepäck. Im Allgemeinen sind pro Person 20
Kilogramm Reisegepäck, sowie fünf Kilogramm Handgepäck zulässig.
Das Handgepäck ist zum Teil auf ein Gepäckstück beschränkt. Zu den
genauen Bestimmungen Ihrer Reise fragen Sie bitte unser Call
Center .
Sonderwünsche / Sportgepäck / Kinderwagen
Sie möchten besonderen Service? Viele Fluggesellschaften
bieten auf Anfrage vegetarische Mahlzeiten, Sondertransport von
Sportgepäck , Rollstühlen oder Kinderwagen. Diese Sonderleistungen
müssen teilweise bezahlt und unbedingt vorher bei den Airlines
angemeldet werden. Welchen Service Ihre Airline bietet und was es
kostet, erfragen Sie bitte bei unserem Call Center.
Kann ich am Vorabend einchecken?
Einige Charterfluggesellschaften bieten die Möglichkeit, am
Vorabend des Abfluges am Flughafen einzuchecken und das Gepäck
aufzugeben. Am Abflugtag sparen Sie somit Zeit und Nerven und
müssen erst etwa eine Stunde vor Abflug am Flughafen sein. Wenn
Sie Ihr Gepäck am Abflugtag aufgeben, müssen Sie mindestens zwei
Stunden vor Abflug am Schalter der Airline sein. Unser Call Center
sagt Ihnen, welche Airlines diesen Service anbieten.
Wie bezahle ich meine gebuchte Reise?
Die Reiseveranstalter bieten unterschiedliche
Zahlungsmöglichkeiten, üblich sind Kreditkarte, Überweisung und
Lastschriftverfahren. Welche Art der Bezahlung in Ihrem Fall in
Frage kommt, sagt Ihnen unser Call Center bei der telefonischen
Rückbestätigung Ihrer Buchung. Hier erhalten Sie auch die nötige
Bankverbindung.
Wie und wann bekomme ich meine Tickets?
Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie bequem per Post. Dies ist
auch bei Lastminute-Buchungen oftmals möglich. Bei sehr
kurzfristigen Buchungen, werden die Unterlagen am Flughafen
hinterlegt. Das genaue Vorgehen spricht unser Call Center mit
Ihnen ab.
Wozu brauche ich den Sicherungsschein und wie bekomme ich
den?
Seit 1994 sind Reiseveranstalter in Deutschland verpflichtet,
sich gegen einen möglichen Konkurs abzusichern (§ 651k BGB). Sie
erhalten mit Ihren Reiseunterlagen das Original des sogenannten
Sicherungsscheins. Wird der Anbieter Ihrer Reise zahlungsunfähig,
bevor oder während Sie im Urlaub sind, begleicht ein Versicherer
oder Kreditinstitut den Schaden. Dabei werden Ihnen bereits
bezahlte Reiseleistungen (auch Anzahlungen) erstattet, die
aufgrund des Konkurses ausgefallen sind, sowie Aufwendungen, die
Ihnen eventuell durch eine selbst zu organisierende Rückreise
entstehen. Den Sicherungsschein sollten Sie sorgfältig aufbewahren
und unbedingt mit auf die Reise nehmen. Müssen Sie Ansprüche gegen
einen Versicherer geltend machen, zählt lediglich ein
Originalschein, nicht aber Kopien.